{"data": [{"sprache": "de", "paar": null, "uuid": "rechtspeziell-akademie-minijob-verdienstgrenze-2026-wie-viel", "name": "Minijob-Verdienstgrenze 2026: Wie viel Verdienst und wie viele Stunden sind erlaubt?", "slug": "minijob-verdienstgrenze-2026-stunden-und-pflichten", "textShort": "Die Minijob-Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht: Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind rund 43 Stunden im Monat möglich.", "text": {"md": "Die Minijob-Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht: Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind rund 43 Stunden im Monat möglich.\n\n## Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?\n\nDie Grenze der geringfügigen Beschäftigung, im Gesetz Geringfügigkeitsgrenze genannt, liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat und bei 7.236 Euro im Jahr. Geringfügige Beschäftigung ist der amtliche Begriff für den Minijob, Fachbegriffe dazu erklären wir im [Glossar](/glossar/).\n\nDie Minijob-Grenze ist kein frei gewählter Betrag. § 8 Absatz 1a SGB IV gibt eine Formel vor: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. 13,90 Euro mal 130, geteilt durch drei, ergibt 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro.\n\nWeil der Mindestlohn gestiegen ist, kletterte die Verdienstgrenze automatisch von 556 auf 603 Euro, ohne eigene Gesetzesänderung. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Grenze wächst nach derselben Formel auf 633 Euro im Monat.\n\n## Wie viele Stunden pro Woche sind im Minijob erlaubt?\n\nDas Gesetz kennt keine Stundengrenze, sondern nur eine Entgeltgrenze. Wie viele Minijob-Stunden pro Woche zulässig sind, hängt allein vom vereinbarten Stundenlohn ab.\n\nBei genau 13,90 Euro je Stunde sind rund 43 Stunden im Monat möglich, ohne die 603 Euro zu überschreiten. Wer mehr zahlt, muss die Stundenzahl entsprechend senken. Die oft genannten zehn Wochenstunden sind nur die Rechengröße hinter der Formel, der Faktor 130 steht für 13 Wochen mit je zehn Stunden. Eine gesetzliche Obergrenze ist das nicht.\n\n## Was gilt, wenn der Verdienst die Grenze übersteigt?\n\nMaßgeblich ist der regelmäßige monatliche Verdienst. Schwankt er, zählt der Jahreswert von 7.236 Euro. Ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten ist unschädlich: erlaubt sind bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres, jeweils um höchstens einen Betrag in Höhe der Grenze. In einem solchen Monat darf der Verdienst 2026 bis zu 1.206 Euro betragen, etwa bei einer Krankheitsvertretung.\n\nDaneben steht die kurzfristige Beschäftigung: längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, ohne Verdienstgrenze. Sie scheidet nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV nur aus, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Ob eine Tätigkeit berufsmäßig ist, entscheidet sich im Einzelfall, dann ist anwaltlicher Rat sinnvoll.\n\n## Welche Abgaben und Pflichten treffen den Arbeitgeber?\n\nGewerbliche Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben von höchstens 31,17 Prozent an die Minijob-Zentrale. Für Minijobs im Privathaushalt gelten über das Haushaltsscheckverfahren eigene, niedrigere Sätze. Die 31,17 Prozent bestehen aus:\n\n- 13 Prozent Krankenversicherung und 15 Prozent Rentenversicherung, beides pauschal\n- 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer nach § 40a Absatz 2 EStG für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer\n- 0,8 Prozent Umlage U1, 0,22 Prozent Umlage U2, 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage\n\nDie Pauschsteuer ist eine Wahlmöglichkeit, keine Pflicht. Fallen keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge an, sind 20 Prozent möglich. Im gewerblichen Minijob läuft die Unfallversicherung nicht über die Minijob-Zentrale, sondern direkt über den zuständigen Unfallversicherungsträger, in der Regel die Berufsgenossenschaft. Anders im Privathaushalt: Im Haushaltsscheckverfahren zieht die Minijob-Zentrale den Beitrag zur Unfallversicherung von 1,6 Prozent zusammen mit den übrigen Abgaben ein.\n\nBeschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und tragen im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent selbst. Auf Antrag werden sie nach § 6 Absatz 1b SGB VI befreit: Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber, bindet für die Dauer der Beschäftigung und gilt bei mehreren Minijobs nur einheitlich. Weitere Personalpflichten behandelt der Themenbereich [Arbeitsrecht und Personal](/arbeitsrecht/).\n\n## Was heißt das für die Praxis?\n\nDie folgenden Schritte gelten für gewerbliche Minijobs. Im Privathaushalt läuft die Anmeldung über den Haushaltsscheck, und die Aufzeichnungspflicht des § 17 Absatz 1 MiLoG greift dort nicht, weil sie Beschäftigungen nach § 8a SGB IV ausnimmt.\n\n1. Stundenlohn und Monatsstunden so festlegen, dass der Verdienst regelmäßig unter 603 Euro bleibt, und bei jeder Lohnerhöhung neu rechnen.\n2. Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen (§ 2 Nachweisgesetz): Grundangaben am ersten Arbeitstag, Probezeit und Überstunden bis zum siebten Kalendertag, Urlaub und Kündigungsfristen binnen eines Monats. Schriftform ist immer zulässig. Textform mit Empfangsnachweis genügt nur außerhalb der Wirtschaftsbereiche nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, also nicht etwa im Gastgewerbe, im Baugewerbe oder in der Gebäudereinigung. Wer die Textform nutzt, muss die Niederschrift auf Verlangen der Beschäftigten zusätzlich in Schriftform erteilen.\n3. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen (§ 17 Absatz 1 MiLoG), spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Arbeitstag folgenden Kalendertages, und mindestens zwei Jahre aufbewahren. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden, die Nichtzahlung des Mindestlohns mit bis zu 500.000 Euro.\n4. Meldefristen einhalten: Anmeldung spätestens sechs Wochen nach Beginn, Abmeldung sechs Wochen nach Ende, Jahresmeldung bis 15. Februar des Folgejahres. Meldungen laufen ausschließlich digital, über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal.\n5. Beiträge spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zahlen, in dem gearbeitet wurde (§ 23 SGB IV).\n6. Gleichbehandlung beachten: Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte und dürfen nach § 4 TzBfG nicht schlechter behandelt werden, teilbare Leistungen stehen ihnen mindestens anteilig zu. Es gelten anteiliger Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen sowie derselbe Kündigungsschutz.\n\nPrüfen Sie als Nächstes Ihre laufenden Verträge auf Stundenlohn und Monatsverdienst und gleichen Sie die Meldetermine mit dem [Fristenkalender](/fristen/) ab. Rechtsstand: 19. September 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.\n\n## Häufige Fragen\n\n### Wie viele Stunden ist ein Minijob 2026?\n\nEine feste Stundenzahl gibt das Gesetz nicht vor. Sie ergibt sich aus 603 Euro geteilt durch den Stundenlohn: bei 13,90 Euro rund 43 Stunden im Monat, bei höherem Lohn entsprechend weniger.\n\n### Können sich Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen?\n\nJa, auf Antrag nach § 6 Absatz 1b SGB VI. Der Antrag wird dem Arbeitgeber übergeben, bindet für die Dauer der Beschäftigung und gilt bei mehreren Minijobs einheitlich. Ohne Befreiung trägt die beschäftigte Person im gewerblichen Minijob 3,6 Prozent.\n\n### Was ändert sich 2027?\n\nDer Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde, das steht bereits in § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Nach der Formel des § 8 Absatz 1a SGB IV ergibt das eine Verdienstgrenze von 633 Euro im Monat: 14,60 Euro mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Die Minijob-Zentrale nennt diesen Wert bereits für 2027.\n\n## Quellen\n\n- [§ 8 SGB IV, Geringfügige Beschäftigung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html)\n- [§ 23 SGB IV, Fälligkeit der Beiträge](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23.html)\n- [§ 6 SGB VI, Befreiung von der Versicherungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__6.html)\n- [§ 1 MiLoV5, Höhe des Mindestlohns](https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/__1.html)\n- [§ 17 MiLoG, Erstellen und Bereithalten von Dokumenten](https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__17.html)\n- [§ 21 MiLoG, Bußgeldvorschriften](https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__21.html)\n- [§ 40a EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html)\n- [§ 2 Nachweisgesetz, Nachweispflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html)\n- [§ 4 TzBfG, Verbot der Diskriminierung](https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html)\n- [Minijob-Zentrale, Neue Verdienstgrenze in 2026](https://magazin.minijob-zentrale.de/neue-verdienstgrenze-2026/)\n- [Minijob-Zentrale, Abgaben und Steuern für gewerbliche Minijobs](https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern)\n- [Minijob-Zentrale, Gewerbliche Minijobs richtig melden](https://magazin.minijob-zentrale.de/gewerbliche-minijobs-meldungen/)\n- [Minijob-Zentrale, Mindestlohn im Minijob](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/mindestlohn)\n- [Minijob-Zentrale, Arbeitsrechte im Minijob](https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/arbeitsrechte-im-minijob_node.html)\n\n---\n\n_Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. 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